Einsatzmöglichkeiten

Wir vermieten Arbeitshebebühnen für sicheres Arbeiten in der Höhe

Für Arbeiten in der Höhe, wo eine Leiter zu gefährlich oder zu umständlich ist und wo sich das Aufstellen eines Gerüstes nicht lohnt oder nicht möglich ist, bieten wir unsere praktischen Arbeitshebebühnen zum mieten an. Sie können, wenn die entsprechenden Führerausweise vorhanden sind, zur Selbstbedienung gemietet werden oder sie können auch komplett mit einem Mitarbeiter für die Bedienung gemietet werden.

Einige Beispiele von
Einsatzmöglichkeiten

  • Malerarbeiten an Fassaden und Dachuntersichten

  • Schneiden von Bäumen

  • Reinigen von Fenstern und Fassaden

  • Reparaturen an Dächern, Fenstern, Rolladen etc.

  • Reinigen von Dachwasserabläufen

  • Unterhalt an Strassenbeleuchtungen

  • Montage von Werbetafeln, Werbebändern etc.

  • Montage von Dekorationen, Weihnachtsbeleuchtungen etc.

Unsere Fahrzeuge

Daten, Details und Lastdiagramme

Ketrag Hebebühnen

22-Meter Ruthmann TB 220 – III
Teleskop-Hebebühne auf Mercedes Sprinter 313

Arbeitshöhe bis 22 m
Seitliche Ausladung bis 13 m ab Drehpunkt (abstützungs- und lastabhängig)
Nutzlast 200 kg
Leergewicht 3.35 t
Benötigter Führerausweis Kat. B
Ideal wenn Bühne öfters umgestellt werden muss, da die Stützen vom Korb aus automatisch bedient und ausnivelliert werden können und wenn ein grosser seitlicher Arbeitsbereich benötigt wird
Abmessungen in Fahrstellung Höhe: 3.01 m, Breite über Stützen: 2.10 m, Länge: 7.23 m
Arbeitskorbgrösse Breite: 1.40 m, Tiefe: 0.70 m, Höhe: 1.10 m
Arbeitsbereich: Bitte beachten Sie die Lastdiagramme (abstützungsabhängig)

Lastdiagramme

Ketrag Hebebühnen

22-Meter SAFI SCA 22 HV Gelenk- und
Teleskoparm-Hebebühne auf Nissan Cabstar

Arbeitshöhe bis 22 m
Seitliche Ausladung bis 11 m ab Drehpunkt (abstützungs- und lastabhängig)
Nutzlast 265 kg
Leergewicht 3.4 t
Benötigter Führerausweis Kat. B
Ideal wenn an Fassaden hinauf und hinab positioniert werden muss oder wenn Hindernisse bis 8 Meter Höhe wie Anbauten, Vordächer, Wintergärten etc. waagrecht überfahren werden müssen (Maler, Reiniger)
Optionales Zubehör Heisswasserhochdruckreiniger mit Benzinmotor auf der Plattform montiert, im Arbeitskorb wird nur die Lanze mit einem kurzen Schlauch angeschlossen
Abmessungen in Fahrstellung Höhe: 2.70 m, Breite über Stützen: 2.14 m, Länge: 6.55 m
Arbeitskorbgrösse Breite: 1.40 m, Tiefe: 0.70 m, Höhe: 1.10 m
Arbeitsbereich: Bitte beachten Sie das Lastdiagramm (abstützungsabhängig)

Lastdiagramm

Geschäftsbedingungen

Für das Mieten und Benutzen unserer Hebebühnen

  • Das vermietete Gerät, einschliesslich Zubehör, bleibt während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes und unveräusserliches Eigentum der Ketrag AG.

  • Die Mietdauer beginnt mit der Lieferung oder Abholung des Mietobjektes ab Areal Ketrag AG und endet mit der Rückgabe am vereinbarten Ort.

  • Der Mietpreis basiert auf einer maximalen täglichen Einsatzdauer von 9 Stunden, halbtags 4½ Std.

  • Mietunterbrüche sind der Ketrag AG sofort zu melden.

  • Auftragsänderungen, wie Verschieben des Mietbeginns oder der Mietdauer, müssen der Ketrag AG 24 Std. vor Arbeitsbeginn bekannt gegeben werden.
    Allfällige Zusatz– bzw. Leerfahrten werden in Rechnung gestellt.

  • Spezielle Arbeiten, wie Maler-, Schweiss-, Reinigungsarbeiten mit Säuren oder ähnliche Einsätze, erfordern unbedingt, dass das Gerät ausreichend abgedeckt und geschützt ist. Spritz- und Sandstrahlarbeiten sind nicht erlaubt. Allfällige Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.

  • Der Betreiber wird bei Übernahme des Gerätes über dessen Handhabung instruiert. Die Ketrag AG ist bemüht, das Gerät termingerecht und in einwandfreiem Zustand abzuliefern. Bei wetterbedingtem Unterbruch usw. gewährt die Ketrag AG keine Mietpreisreduktion.

  • Die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der Suva sind vom Mieter einzuhalten. Absicherung und Signalisation auf öffentlichen Strassen sind Sache des Mieters.

  • Versicherungen: Maschinenkasko und Motorfahrzeughaftpflicht durch die Ketrag AG. Der Mieter trägt den Kasko- und/oder Motorfahrzeughaftpflichtselbstbehalt von je Fr. 1’000.– und allfällige Bonusverluste

  • Bei Schäden, die der Mieter nachweislich fahrlässig oder in rechtswidriger Absicht verursacht hat, kann auf ihn zurückgegriffen werden.

  • Der Benützer des Arbeitsgerätes haftet vollumfänglich für Schäden (ausserhalb der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung) gegenüber Drittpersonen und muss sich auf eigene Kosten versichern.

  • Der abgeschlossene Mietvertrag untersteht schweizerischem Recht.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Glarus.

Glarus, Juni 2020

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